Photovoltaik

Einerseits als lohnende Investition in eine unabhängige Energiequelle, andererseits im Hinblick auf die zukunftsweisende Nutzung von Elektroautos kommt einer Photovoltaikanlage auf dem Carportdach eine immer größer werdende Bedeutung zu, verwandelt sich Ihr Carport doch mit der Integration eines E-Ladesystems für Elektroautos effektiv und praktisch in eine überdachte E-Tankstelle.

Sonnenenergie wird direkt auf dem Dach umweltfreundlich in Strom umgewandelt.

Grundsätzlich ist es erforderlich, die örtlichen Voraussetzungen zu prüfen, wie unter anderem Sonneneinstrahlung, Lage und horizontale Ausrichtung des Carports zur Sonnenseite sowie eventuell zukünftige oder vorhandene Verschattungen durch z.Bs. Bauwerke oder hoch wachsende Bäume, bevor man sich für die Installation einer Solarstrom-Aufdachanlage entscheidet. Denn die Solarzellen brauchen stets eine direkte Sonneneinstrahlung.

Eine professionelle Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Der Carport muss hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Standfestigkeit

für die erhöhten Lasten aus der Photovoltaik-Anlage ausgelegt sein.


Bauantrag

Hat man sich für einen Carport entschieden, ist die nächste Hürde der Bauantrag. Grundsätzlich richten sich die Bedingungen und Modalitäten für den Erhalt einer Baugenehmigung nach den Landesbauordnungen der Länder. Sie unterscheiden nicht zwischen überdachten Stellplätzen und Garagen, und in den meisten deutschen Bundesländern ist die Errichtung eines Carports als bauliche Anlage genehmigungspflichtig. Es gibt aber auch Länder, in denen kleinere Bauvorhaben unter bestimten Bedingungen genehmigungsfrei sind und nur einer Anzeigepflicht bedürfen. Dies würde die erforderliche Genehmigungsprozedur beschleunigen. Genehmigungsfrei bedeutet, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der Bauherr ist für die Einhaltung der öffentlichen Vorschriften selber verantwortlich.

Grundvoraussetzung für eine Verfahrensfreiheit ist in jedem Fall, dass der Carport nicht im Außenbereich errichtet werden soll.

Immer sind die Vorschriften der  geltenden Bauordnung oder auch eines ggf. geltenden Bebauungsplanes,  z.Bs. bezüglich Einhaltung von Abstandsflächen und Dachneigungswinkeln, Möglichkeiten der Grenzbebauung, Einwilligung der Nachbarn,  etc. einzuhalten. Je nach Bundesland gibt es hier eine Vielzahl an Auflagen zu erfüllen. Darüber hinaus muss Ihr Carportbau den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

 

Auch Photovoltaik-Anlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts.

Ob eine Baugenehmigung zum Bau eines Solar-Carports erforderlich ist, richtet sich nach dem Baurecht jedes einzelnen Bundeslandes. In vielen Ländern sind Solaranlagen "in und auf Dachflächen" , also solche, die an der Dachfläche anliegen, genehmigungsfrei. Allerdings gibt es in einigen Bauordnungen unklare Vorschriften, ob und unter welchen Umständen Solaranlagen bau-

genehmigungsfrei zu errichten sind. Solarmodule, die durch eine Aufständerung nicht der Dachfläche folgen, fallen unter Umständen nicht unter die Genehmigungsfreistellung.

Ebenso sind Solar-Carports in einigen Bundesländern nicht genehmigungsfrei, wenn ihre Anlage nicht zur technischen Gebäudeausrüstung gehört. Dies sind Anlagen, bei denen der erzeugte Solarstrom  ins öffentlche Netz eingespeist wird. Das ist aber meisten der Fall, da einerseits kein Anlagenbetreiber auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung wegen der Rentabilität verzichten kann, andereseits sich Stromangebot und Energienachfrage nie mengenmäßig und zeitlich decken. Die Betrachtung , dass der Strom zum überwiegenden Teil nicht selbst verbraucht, sondern also gewerblich genutzt wird, macht ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

       
 

 

Bevor Sie also mit dem Bau beginnen, sollten sie sich zunächst bei Ihrer Gemeinde/Ihrem Bauamt über Ihre Möglichkeiten informieren und die Voraussetzungen für eine Baugenehmigungsfreiheit abfragen, ggf. auch schriftlich.

Das Einreichen der die Baumaßnahme beschreibenden Unterlagen ist oftmals unentbehrlich.

Ansichtszeichnungen für eine Bauanzeige erhalten Sie kostenlos von uns.


Serviceleistungen

Fundamentpläne für normale Baugrundverhältnisse und Montagepläne als Aufbauanleitung werden kostenlos von uns zur Verfügung gestellt.

 

Nach Auftragsbestätigung und bei uns eingegangener Anzahlung von 30 % der Auftragssumme erhalten Sie die für eine Bauanzeige/Bauantragsbearbeitung erforderlichen Pläne, Beschreibungen und Berechnungen.

 

Alle Carports sind als Bausätze zur Selbstmontage erhältlich. Ein hohes Maß an  passgenauer Vorfertigung sorgt dafür, dass eine Selbstmontage schnell und problemlos durchgeführt werden kann.

 

Wir können Ihnen unseren Montageservice empfehlen. Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Carport von unserem erfahrenen und zuverlässigen Montageteam aufgebaut und Ihnen fertig übergeben. Voraussetzung ist, dass Sie für die tragfähigen Fundamente nach Vorgabe durch den statisch berechneten Fundamentplan sorgen.

 

Die Anlieferung erfolgt auf Wunsch mit Spedition oder firmeneigenem LKW (kostenpflichtig) .

 

Unsere  Service-Nummer ist von Montags bis Freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt. Sie lautet:    02402-989467

Dort

  • erhalten Unentschlossene Technische (Produkt-)Beratung.
  • bekommen Interessierte ein auf Ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot
  •  geben wir für Ratsuchende Hilfestellungen zu ggf. auftretenden Problemen bei der Montage oder der Fundamenterstellung.
  •  gibt es für eventuell nicht ganz Zufriedene schnelle und unbürokratische Hilfe bei  Reklamationen und Beanstandungen.
  • erstellen wir Ungeschickten gern ein Montageangebot der Fa. Axcon, Industriestr. 26. für eine Vollmontage.