Verkaufs-, Liefer-und Zahlungsbedingungen

Angebot/Bestellung:

Angebote sind freibleibend. Der rechtskräftige Auftrag kommt durch die

schriftliche Auftragsbestätigung von CONRADS zustande.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam nach schriftlicher Bestätigung

durch CONRADS.

 

Änderungen:

Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Wirtschaftlichkeit

dienen, bleiben vorbehalten. Maße, Farbton und Gewicht können

geringfügig im Rahmender zulässigen Toleranz abweichen.

 

Technische Unterlagen, Bauantrag, Baugenehmigung:

Der Besteller erhält von CONRADS nach der zu leistenden Anzahlung in Höhe

von 30 % die für eine Bauanzeige erforderlichen Pläne, Beschreibungen und Berechnungen. Der Besteller erfragt beim Bauamt, ob eine Bauanzeige

oder Baugenehmigung erforderlich ist. Für die Einreichung der Bauanzeige

bzw. des Bauantrages und die Erlangung der Baugenehmigung ist der

Besteller zuständig.

Zum Leistungsumfang dazu gehören Werkpläne als Anleitung zum

Zusammenbau und Fundamentpläne für normale Bauverhältnisse.

 

Lieferung/Lieferumfang:

Auf Wunsch des Bestellers erfolgt die Lieferung frei Baustelle per Spedition

oder eigenem LKW. Die Kosten der Lieferung richten sich nach der

Entfernung Lager Stolberg - Lieferort. Das Transportrisiko trägt CONRADS.

Der Liefertermin wird dem Besteller ca. zwei Wochen vorher mitgeteilt.

Eine Stundenangabe ist nicht möglich. Der Besteller hat für eine

reibungslose Anfahrt und Abladung zu sorgen.

Der Besteller lädt alle Bauteile selbst ab. Mit Unterschrift unter den

Lieferschein bestätigt der Besteller die vollständige und reklamationsfreie

Anlieferung.

Geliefert werden alle zur Montage erforderlichen Holzteile und

Verbindungsmittel als Bausatz. Die Dacheindeckung gehört nicht zum

Lieferumfang. Eine Holzverschalung mit zweilagiger Pappeindeckung

kann zusätzlich bestellt werden. Die Montage erfolgt durch den Besteller.

Ein gewünschter Holzschutz, z.Bs. mit offenporiger Holzschutzfarbe,

muss bauseits erfolgen.

 

Nicht zum Lieferumfang gehört:

Fundamente, Mauerwerk, Montage, sofern nicht gesondert bestellt,

Beschaffen der örtlichen Antragsformulare, der Katasterpläne/Flurkarten,

Erstellen eines Lageplans oder des Bauantrags,  Bodenuntersuchungen,

Straßen-Querprofile, Höhenschnitte, Freiflächenpläne, Begrünungspläne,

Berechnungen und Ausführungspläne für Stützwände, Einmessen und

Auf maße von Gebäuden, Prüf- und Genehmigungsgebühren,

Kontrolle der errichteten Fundamente und Bauleitung.

 

Preise:

Alle Preise verstehen sich incl.  MwSt ab Werk. Bei Lieferung frei Baustelle

kommt der Frachtpreis hinzu, wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart

worden ist. An unsere Preise halten wir uns mindestens drei Monate ab

Bestelldatum gebunden.

 

Zahlung:

Nach Auftragsbestätigung leistet der Besteller eine Anzahlung von

30 % der Auftragssumme. Die Restzahlung erfolgt per Überweisung 2 Tage

vor Erklärung der Liefer-/ bzw. Versandtbereitschaft.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Carport im Eigentum von CONRADS.

 

Garantie:

CONRADS übernimmt unter der Voraussetzung einer fachgerechten

Montage, Oberflächenbehandlung und Nutzung eine Garantie von zwei

Jahrenauf die gelieferten Teile. Holz ist ein natürlicher Werksstoff, der

"arbeitet". Mögliche Astlöcher, Trockenrisse, Verwindungen, Harzausflüsse

und dergleichen sind kein Mangel.
Nicht ersetzt werden von fremder Seite erbrachte Veränderungen

wie z.Bs. Anstriche und Verkleidungen.

 

Urheberrecht:

CONRADS behält sich das Eigentum sowie Urheberrechte vor an allen

dem Besteller überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kostenanschlägen,

Entwürfen, Planunterlagen, Konstruktionszeichnungen, statischen 

Berechnungen, Montageinfos und sonstigen Unterlagen.

 

Sonstiges:

CONRADS ist berechtigt, objektbezogenes Material sowie Daten des

Bestellers zu speichern und für Referenzangaben zu verwerten.