Angebot/Bestellung:
Angebote sind freibleibend. Der rechtskräftige Auftrag kommt durch die
schriftliche Auftragsbestätigung von CONRADS zustande.
Mündliche Absprachen sind nur wirksam nach schriftlicher Bestätigung
durch CONRADS.
Änderungen:
Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Wirtschaftlichkeit
dienen, bleiben vorbehalten. Maße, Farbton und Gewicht können
geringfügig im Rahmender zulässigen Toleranz abweichen.
Technische Unterlagen, Bauantrag, Baugenehmigung:
Der Besteller erhält von CONRADS nach der zu leistenden Anzahlung in Höhe
von 30 % die für eine Bauanzeige erforderlichen Pläne, Beschreibungen und Berechnungen. Der Besteller erfragt beim Bauamt, ob eine Bauanzeige
oder Baugenehmigung erforderlich ist. Für die Einreichung der Bauanzeige
bzw. des Bauantrages und die Erlangung der Baugenehmigung ist der
Besteller zuständig.
Zum Leistungsumfang dazu gehören Werkpläne als Anleitung zum
Zusammenbau und Fundamentpläne für normale Bauverhältnisse.
Lieferung/Lieferumfang:
Auf Wunsch des Bestellers erfolgt die Lieferung frei Baustelle per Spedition
oder eigenem LKW. Die Kosten der Lieferung richten sich nach der
Entfernung Lager Stolberg - Lieferort. Das Transportrisiko trägt CONRADS.
Der Liefertermin wird dem Besteller ca. zwei Wochen vorher mitgeteilt.
Eine Stundenangabe ist nicht möglich. Der Besteller hat für eine
reibungslose Anfahrt und Abladung zu sorgen.
Der Besteller lädt alle Bauteile selbst ab. Mit Unterschrift unter den
Lieferschein bestätigt der Besteller die vollständige und reklamationsfreie
Anlieferung.
Geliefert werden alle zur Montage erforderlichen Holzteile und
Verbindungsmittel als Bausatz. Die Dacheindeckung gehört nicht zum
Lieferumfang. Eine Holzverschalung mit zweilagiger Pappeindeckung
kann zusätzlich bestellt werden. Die Montage erfolgt durch den Besteller.
Ein gewünschter Holzschutz, z.Bs. mit offenporiger Holzschutzfarbe,
muss bauseits erfolgen.
Nicht zum Lieferumfang gehört:
Fundamente, Mauerwerk, Montage, sofern nicht gesondert bestellt,
Beschaffen der örtlichen Antragsformulare, der Katasterpläne/Flurkarten,
Erstellen eines Lageplans oder des Bauantrags, Bodenuntersuchungen,
Straßen-Querprofile, Höhenschnitte, Freiflächenpläne, Begrünungspläne,
Berechnungen und Ausführungspläne für Stützwände, Einmessen und
Auf maße von Gebäuden, Prüf- und Genehmigungsgebühren,
Kontrolle der errichteten Fundamente und Bauleitung.
Preise:
Alle Preise verstehen sich incl. MwSt ab Werk. Bei Lieferung frei Baustelle
kommt der Frachtpreis hinzu, wenn im Auftrag nichts anderes vereinbart
worden ist. An unsere Preise halten wir uns mindestens drei Monate ab
Bestelldatum gebunden.
Zahlung:
Nach Auftragsbestätigung leistet der Besteller eine Anzahlung von
30 % der Auftragssumme. Die Restzahlung erfolgt per Überweisung 2 Tage
vor Erklärung der Liefer-/ bzw. Versandtbereitschaft.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Carport im Eigentum von CONRADS.
Garantie:
CONRADS übernimmt unter der Voraussetzung einer fachgerechten
Montage, Oberflächenbehandlung und Nutzung eine Garantie von zwei
Jahrenauf die gelieferten Teile. Holz ist ein natürlicher Werksstoff, der
"arbeitet". Mögliche Astlöcher, Trockenrisse, Verwindungen, Harzausflüsse
und dergleichen sind kein Mangel.
Nicht ersetzt werden von fremder Seite erbrachte Veränderungen
wie z.Bs. Anstriche und Verkleidungen.
Urheberrecht:
CONRADS behält sich das Eigentum sowie Urheberrechte vor an allen
dem Besteller überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kostenanschlägen,
Entwürfen, Planunterlagen, Konstruktionszeichnungen, statischen
Berechnungen, Montageinfos und sonstigen Unterlagen.
Sonstiges:
CONRADS ist berechtigt, objektbezogenes Material sowie Daten des
Bestellers zu speichern und für Referenzangaben zu verwerten.